Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (auch: Abgeltungssteuer) wurde in Deutschland im Januar 2009 eingeführt und dient der einheitlichen Besteuerung aller Gewinne, die Privatpersonen durch Geldanlagen erzielen.

Lexikonartikel Kapitalertragssteuer

Zu diesen sogenannten Kapitalerträgen zählen neben Zinsen und Dividenden unter anderem auch Einnahmen aus privaten Immobilienverkäufen, sofern diese innerhalb der Spekulationsfrist erfolgen. Gemäß § 32d des Einkommensteuergesetzes beträgt die Kapitalertragsteuer stets 25 Prozent des erzielten Ertrags. Außerdem werden auf private Kapitalerträge gegebenenfalls auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhoben. Dank des sogenannten Sparer-Pauschbetrages können private Anleger jedoch einen Freibetrag für Kapitalerträge geltend machen. Da die Kapitalertragsteuer bei Eingang eines Kapitalertrags auf dem Konto einer Privatperson direkt durch das jeweilige Kreditinstitut abgeführt wird, müssen Anleger ihrer Bank jedoch einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparer-Pauschbetrag für ihre Kapitalerträge zu nutzen.

Angewandt auf Immobilienkäufe und -verkäufe kommt der Kapitalertragsteuer insofern eine besondere Bedeutung zu, als die durch Immobilieninvestments erzielten Erträge unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Besteuerung ausgenommen sind. Während Investoren für Kapitalerträge aus offenen Immobilienfonds und auch für Wertsteigerungen, die durch den Verkauf einer Immobilie während der Spekulationsfrist erzielt wurden, Kapitalertragsteuer abführen müssen, werden Erträge aus Vermietung und Verpachtung in die private Steuererklärung aufgenommen. Anstelle der Kapitalertragsteuer wird auf diese Einnahmen der persönliche Steuersatz des Immobilieneigentümers angewandt. Je nachdem, ob dieser höher oder geringer als 25 Prozent ausfällt, kann sich diese Form der Besteuerung als Vor- oder Nachteil erweisen. Aus diesem Grund sollten private Anleger die Rentabilität möglicher Immobilieninvestments auch hinsichtlich der damit einhergehenden Steuermodalitäten genau gegeneinander abwägen.

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Friederike von Greve

Seit Jahren als Leiterin des Marketing mit dem Unternehmen verbunden, stehen Immobilien-, Wohn- und Designthemen im Fokus.

Quellenangaben

  1. Eine vollständige aktuelle Fassung von § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen finden Sie auf „Gesetze im Internet“, einer offiziellen Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

  2. Zum 1. Januar 2021 wurden die Freibeträge für den Solidaritätszuschlag so drastisch angehoben, dass dieser im Großteil der Fälle entweder vollständig entfällt oder zumindest deutlich reduziert wurde. Mehr Informationen rund um die weitestgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags finden Sie im offiziellen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen.

  3. Vgl. hierzu Einkommensteuergesetz (EStG) § 20. In Absatz 9 finden Sie hier auch die aktuelle Höhe der Freibeträge für die Einzelveranlagung und gemeinsam veranlagte Ehepartner.