Liegenschaft

Warum Sie mit einer Liegenschaft stets ein kleines Stück Luxus erwerben

Zwischen Apartments und Villen in bester Lage finden sich in manchem Portfolio auch sogenannte Liegenschaften. Was sie von anderen Luxusimmobilien unterscheidet? Zum einen ihre Weitläufigkeit – und zum anderen ein besonders hoher Anspruch an Lage und Ausstattung.

Bettina Schneuer 12. August 2021 · Aktualisiert: 19. November 2023 · Lesezeit: 3 Minuten

Im deutschen Alltagssprachgebrauch ist die Liegenschaft ein überaus seltener Gast: Jenseits der wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Fachsprache findet der Begriff auch in der Immobilienbranche nur selten Anwendung – und wenn doch, dann fast ausschließlich in Bezug auf den Gewerbebau. Vor diesem Hintergrund fallen Luxus-Liegenschaften im privaten Wohneigentum umso stärker auf, denn in diesem spezifischen Bereich ist der Begriff längst zum Code für eine außergewöhnliche Luxus-Immobilie avanciert.

Die Liegenschaft – eine (sehr) kurze Begriffsgeschichte

Obgleich der Begriff der Liegenschaft infolge seiner seltenen Verwendung ein wenig altmodisch wirken mag, ist das Wort selbst vergleichsweise jung: Noch 1885 verzeichnet das von den Brüdern Jacob und Wilhelm Grimm begründete Deutsche Wörterbuch die Liegenschaft als ein „neueres Wort für liegendes Gut“ [1]. Da „das gut“ im zeitgenössischen Sprachgebrauch ganz allgemein „die kostbare, wertvolle Sache als Besitzgegenstand“ [2] beschrieb, wird bereits anhand dieser kurzen Definition der Liegenschaft deutlich, dass sie im Grunde denselben Aspekt betont wie auch die Immobilie: die Unverrückbarkeit dieser spezifischen Form des Eigentums.

Dennoch ist die Liegenschaft nicht vollständig gleichbedeutend mit dem heutigen Immobilienbegriff. Während in der Amts- und Rechtssprache aller unverrückbarer Besitz als Immobilie bezeichnet wird – das Grundstück wäre eine Immobilie, das darauf errichtete Gebäude eine zweite –, legt der Alltagssprachgebrauch den Fokus auf die Bebauung und lässt den Baugrund eher außen vor.

„Im Gegensatz zu dieser kleinteiligen Betrachtung betont die Liegenschaft stets die Immobilie in ihrer Gesamtheit: Als Grundstück mit allem, was eventuell bereits darauf errichtet wurde“, erklärt Dr.-Ing. Axel Martin Schmitz. „Das bedeutet, dass ein unbebautes Grundstück ebenso unter die Definition der Liegenschaft fällt wie ein großes Apartmentgebäude – nur eben als Einheit aus Grundstück, Gebäuden und allen dazugehörigen Außenanlagen wie Gärten oder Autostellplätzen.“

Wer eine Liegenschaft kauft, erwirbt höchste Wohnqualität
Weitläufige Grundstücke, exklusive Standorte – wer eine Liegenschaft kauft, erwirbt höchste Wohnqualität

Was macht Luxus-Liegenschaften aus?

Besteht ein funktionaler Zusammenhang zwischen mehreren Grundstücken und diversen darauf errichteten Gebäuden, können auch mehrere Immobilien ein „Anwesen oder [eine] abgegrenzte Anlage“ [3] und somit eine Liegenschaft bilden. Was die Liegenschaft in ihrem Kern ausmacht, ist jedoch nicht nur diese ganzheitliche Perspektive: In Bezug auf Wohnimmobilien geht mit dem Begriff auch ein gewisser Anspruch an Lage und Ausstattung einher.

„Obwohl es rein theoretisch ebenfalls eine Liegenschaft wäre, bezeichnet kaum jemand sein Einfamilienhaus im örtlichen Neubaugebiet als solche“, erläutert Dr.-Ing. Axel Martin Schmitz. „Ist im privaten Wohnbau von einer Liegenschaft die Rede, soll die Wahl des Begriffs zumeist durchscheinen lassen, dass sich dahinter eine Luxus-Immobilie verbirgt. Weitläufige Grundstücke, exklusive Standorte, hochwertiges Interieur – wer eine Liegenschaft kauft, erwirbt höchste Wohnqualität.“

Da bereits der Begriff der Liegenschaft von einem hohen Standard zeugt, dient der explizite Verweis auf den Luxus in diesem Kontext zumeist als zusätzliches Qualitätssignal: als diskreter Hinweis darauf, dass es sich bei einer Luxus-Liegenschaft um ein wirklich außergewöhnliches Objekt handelt.

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Liegenschaftenverwaltung

Das sogenannte Liegenschaftsmanagement; ermöglicht die ganzheitliche Betreuung einer Immobilie. Es umfasst – analog zum Begriff der Liegenschaft – nicht nur das reine Gebäudemanagement, sondern auch die Verwaltung unbebauter Grundstücke und eventueller Außenanlagen. Je größer die Liegenschaft, desto umfassender fällt dabei der Verwaltungsaufwand aus.

Um die Käufer zu entlasten, organisiert RALF SCHMITZ daher im ersten Jahr die Liegenschaftenverwaltung: „Von Hausmeisterdienstleistungen bis zur Reinigung schließen wir alle Serviceverträge, die es braucht, um die Liegenschaft instand zu halten. So können die Käufer erst einmal in aller Ruhe ankommen und das neue Wohngefühl genießen, ohne sich gleich den organisatorischen Aspekten des Alltags zu widmen“, fügt Dr.-Ing. Axel Martin Schmitz hinzu.

Besonderes Augenmerk legt RALF SCHMITZ dabei auf die Entwicklung individuell an die Hausgemeinschaft angepasster Gemeinschaftsordnungen [4]: Sie gewährleisten, dass sich alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind.

„Wer seine Immobilie von einem Bauträger kauft, legt Wert auf Komfort und höchste Qualität. Ein harmonisches Miteinander in der Hausgemeinschaft ist dafür unabdingbar“, weiß auch Architekt und Projektentwickler Jan Lorenz. In intensiven Beratungsgesprächen findet er heraus, welche Wünsche und Ideen die Parteien einer Eigentümergemeinschaft verbinden. Auf dieser Grundlage entwickeln die Experten von RALF SCHMITZ eine Gemeinschaftsordnung. „Unmissverständlich formulierte Vereinbarungen schaffen Verbindlichkeit und Vertrauen. So kann eine Eigentümergemeinschaft, die gemeinsam eine Liegenschaft kauft, eventuelle Startschwierigkeiten von vornherein vermeiden.“

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Luxus-Liegenschaften verkaufen: Stilvoll verkleinern mit RALF SCHMITZ

Mit dem Umfang einer Liegenschaft wächst nicht nur der Wert der Immobilie, sondern auch der Aufwand für die Eigentümer: Gärten wollen schließlich gepflegt und Gebäude instandgehalten werden. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die nicht in jeder Lebenslage aufgeht.

„Wenn die Kinder auf eigenen Beinen stehen, genießen viele Eigentümer die neue Ungebundenheit: Sie reisen, verbringen oft Wochen und Monate im Ausland. Nach der Rückkehr fühlt sich die Liegenschaft dann einfach viel zu groß und leer an“, erzählt Dr.-Ing. Axel Martin Schmidt. „In dieser Situation geht es darum, sich stilvoll zu verkleinern: in ein Luxus-Apartment, das in Lage und Ausstattung genauso exquisit ist wie die Liegenschaft – aber eben in einem Format, das zum neuen Lebensabschnitt und vor allem auch zum neuen Lebensgefühl passt.“

Ein neues Haus, ein neuer Mensch.

Johann Wolfgang von Goethe

Geht eine Liegenschaft in die Hände einer Eigentümergemeinschaft über, birgt das für die Käufer der individuellen Wohneinheiten enorme Vorteile: Sie genießen alle Vorteile der Liegenschaft, müssen dafür aber nur einen Bruchteil des organisatorischen und finanziellen Aufwands in Kauf nehmen – Betrieb und Instandhaltung verantwortet die Hausgemeinschaft fortan gemeinsam.

Aus diesem Grund entscheiden sich viele Eigentümer, umfangreiche Luxus-Liegenschaften zu verkaufen und stattdessen ein Apartment in begehrter Stadtlage zu erwerben. Um zu gewährleisten, dass ihre Liegenschaft dabei in gute Hände kommt, vertrauen sie nicht nur beim Kauf auf renommierte Bauträger wie RALF SCHMITZ.

„Grundstückseigentümer, die sich verkleinern und beispielsweise ihre Liegenschaften in Berlin, Hamburg, Köln oder Düsseldorf verkaufen möchten, stehen wir auch als Anbieter unserer Neubauten zur Verfügung“, verrät Dr.-Ing. Axel Martin Schmitz. Dasselbe Portfolio, in dem Kunden ihr neues Luxus-Apartment finden, wird dabei zum Qualitätsversprechen für die Zukunft der Immobilie: „Wenn wir eine Liegenschaft kaufen, entsteht auf diesem Grund kein Einkaufszentrum und keine Produktionshalle. RALF SCHMITZ steht seit jeher für außergewöhnliche Luxus-Immobilien – und deshalb sind wir immer auf der Suche nach Liegenschaften an exklusiven Standorten, die wir für unsere Kunden entwickeln können.“

Bettina Schneuer

Bettina Schneuer hat Jura in Hamburg studiert und dann die Henri-Nannen-Journalistenschule absolviert. Sie lebt in Berlin und arbeitet frei für Magazine wie „Architectural Digest“.

Quellenangaben

  1. Das Trier Center for Digital Humanities stellt das Deutsche Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm in vollständig digitalisierter Fassung kostenfrei zur Verfügung. Darin ist auch der vollständige Eintrag zur Liegenschaft (Band 12, Spalte 1017) nachzulesen.

  2. Vgl. hierzu den Eintrag zu „gut“ im Deutschen Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Band 9, Spalte 1353.

  3. Diese – ebenfalls sprachhistorisch fundierte – Definition hat die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften im Projekt DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache</a zusammengetragen.

  4. Vgl. hierzu das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums, Absatz 4. Der vollständige Gesetzestext steht u. a. auf Gesetze im Internet, einer offiziellen Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, kostenfrei zur Verfügung.